| Abschiebungshaft BVerfG: Festnahmen vor Abschiebungshaft sind illegal
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 28. Oktober 2025 entschieden, dass die Festnahme von Personen kurz vor der Anordnung von Abschiebungshaft rechtswidrig war (Pressemitteilung Nr. 97/2025).
Für eine solche Freiheitsentziehung fehlte die zwingend vorgeschriebene formelle gesetzliche Grundlage. Das Grundgesetz ( Art.104Abs.1Satz1GG ) verlangt für die Einschränkung der Freiheit ein nationales Gesetz. Die Berufung der Behörden auf EU-Richtlinien reicht hierfür nicht aus, da diese Richtlinien dem Bürger zwar Rechte geben, der Staat sie aber nicht nutzen darf, um gegen den Bürger vorzugehen, wenn er sie nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hat.
Die Betroffenen wurden somit in ihrem Grundrecht auf Freiheit verletzt.
Die Pressemitteilung sowie die drei zugehörigen Beschlüsse haben wir hier für Sie verlinkt.

