| Aktuell Anwälte warnen: Kein rechtswidriger Asylwiderruf aus formalen Gründen
Pressemitteilung der Rechtsberaterkonferenz vom 05. November 2018:
Rechtsberaterkonferenz wendet sich in Offenem Brief an SPD-Chefin Nahles
Hamburg, 5.11.2018 – Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem UNHCR zusammenarbeitenden Anwältinnen und Anwälte (RBK) hat sich heute mit einem Offenen Brief an die SPD-Vorsitzende und Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Andrea Nahles, gewandt.
Als Anwältinnen und Anwälte warnen wir dringend davor, den Widerruf des Schutzstatus von Flüchtlingen in der aktuell im Bundestag beratenen Weise zu ändern. "Der Gesetzentwurf erlaubt eine anlasslose Prüfung, bei der der Schutz schon widerrufen kann, wenn der Betroffene lediglich einen Termin beim BAMF versäumt", kritisiert Rechtsanwalt Heiko Habbe aus Hamburg, einer der Sprecher der Konferenz. "Das steht im Wider-spruch zum Völker- und Europarecht, die beide einen Widerruf nur erlauben, wenn die Asylbehörde über sichere Erkenntnisse verfügt, dass die Gefahr entfallen ist, vor der der Flüchtling geschützt werden muss."
Eine nachträgliche Überprüfung der Identität von Flüchtlingen, denen zwischen 2014 und 2016 im sog. "vereinfachten Verfahren" ausnahmsweise ohne persönliche Anhörung der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, möge zwar im Interesse der Behörden liegen. Sie würde in der großen Mehrheit der Fälle auch den Schutzbedarf der Betroffenen unterstreichen, weil sie deren Angaben nachträglich bestätigen würde. "Für dieses Ziel darf aber nicht in Kauf genommen werden, dass Menschen schutzlos gestellt werden, die lediglich aufgrund eines Versehens nicht mitgewirkt haben."
Den offenen Brief an Frau Andrea Nahles finden Sie hier.