| Publikationen Studie: Das Ausländerzentralregister - Eine Datensammlung außer Kontrolle

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) veröffentlichte ihre Studie „Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle“, welche zeigt, dass das Ausländerzentralregister für zu viele Behörden unkontrolliert zugängig ist. Die Studie ergänzt ein von der GFF in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Matthias Bäcker. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass das Ausländerzentralregister (AZR) das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot sowie europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verletzt. Weitere Informationen können Sie dieser Pressemitteilung entnehmen.

 

Einleitung:

Mit etwa 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen ist das Ausländerzentralregister (AZR) eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung. Registriert wird jede Person, die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland lebt. Besonders betroffen sind Geflüchtete, von denen neben Grundpersonalien und aufenthaltsrechtlichen Angaben auch biometrische Daten sowie Angaben zu Gesundheit, Bildung und Familie gespeichert sind. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ vom 9. Juli 2021 hat die Bundesregierung die Datenbank zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren erweitert. Künftig werden Asylbescheide und asyl- und aufenthaltsrechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext gespeichert. Diese Entscheidungen enthalten teils hochsensible Angaben, etwa zu politischen Überzeugungen, sexueller Orientierung oder psychischen Erkrankungen. Der Datenkranz wird zudem um Doktorgrad, ausländische Personenidentitätsnummer, gegenwärtige und frühere Anschrift im Bundesgebiet sowie Angaben zu Integrationskursen erweitert. Das Ausländerzentralregister verbindet damit eine Flut von Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen miteinander und macht sie zahlreichen Behörden zugänglich. Auf das Ausländerzentralregister haben mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzer*innen Zugriff, darunter neben den Ausländerbehörden auch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste, Jobcenter, Jugendämter und Gerichte. Allein im Jahr 2020 führten Behörden im Schnitt etwa 260.000 Datenabfragen pro Arbeitstag im Ausländerzentralregister durch.

Das Missbrauchspotenzial ist enorm, wenn hunderttausende Behördenmitarbeiter*innen Zugriff auf so viele,
teils hochsensible Daten haben. Nicht nur besteht die Gefahr, dass Behörden viel zu ausufernd vom Datenab-
ruf Gebrauch machen. Im schlimmsten Fall können Daten wie Adresse, sexuelle Orientierung oder politische
Überzeugung in die Hände von rassistisch motivierten Straftäter*innen oder Verfolgerstaaten gelangen und
Betroffene so in Lebensgefahr bringen. Obwohl mehr als 11 Millionen Menschen in Deutschland von diesem
Gesetz betroffen sind, wurde das Ausländerzentralregister in den letzten Jahren von der Öffentlichkeit weit-
gehend unbeachtet zum zentralen Datendrehkreuz ausgebaut. Der Datenschutz blieb dabei auf der Strecke.
Bezeichnend ist insoweit die Äußerung des damaligen Innenministers Horst Seehofer (CSU) zur Reform des
Ausländerzentralregistergesetzes im Juni 2019. Im Rahmen eines Vortrags beim „Zweiten Berliner Kongress
für wehrhafte Demokratie“ erklärte Seehofer, dass man solche Gesetze „kompliziert machen“ müsse, weil
das weniger auffalle und die Gemüter nicht so errege.5 Der Eindruck drängt sich auf, dass grundrechtliche
Vorgaben und Datenschutzstandards bewusst außer Acht gelassen werden, wenn es um Menschen geht, die
keine starke Interessenvertretung haben. Für die GFF ein Grund mehr genau hinzusehen:
In dieser Kurzstudie nehmen wir das Ausländerzentralregister grundrechtlich unter die Lupe und unter-
suchen, welche Gefahren damit verknüpft sind. Zudem erläutern wir, an welchen Stellen die gesetzlichen
Grundlagen gegen die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben zum Datenschutz verstoßen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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