| Aktuell, Aufenthalt Rheinland-Pfalz und Hessen: Vorgriffserlasse zum "Chancen-Aufenthaltsrecht"
Das Rheinland-Pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration hat mit Bezug zum erwarteten Inkrafttreten des geplanten "Chancen-Aufenthaltsrecht" nach der Sommerpause des Bundestags per Erlass vom 15.07.2022 mitgeteilt:
"Ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG-E erfüllen, soll deshalb eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden."
Zur Begründung heißt es in dem Rundschreiben, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran bestünde, bei in Zukunft anspruchsberechtigten Personen bereits jetzt von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen.
Den Vorgriffserlass in Rheinland-Pfalz können Sie hier einsehen.
Auch in Hessen wurde am 19.07.2022 ein sogenannter Vorgriffserlass vom Ministerium des Innern und für Sport an die Ausländerbehörden verschickt.
Dort gilt fortan, dass "bis zum Inkrafttreten des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetzes im Hinblick auf die Erteilung einer Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, ob dem Betroffenen nach Aktenlage voraussichtlich ein Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c-E zukommen wird. In diesen Fällen wird vorbehaltlich atypischer Einzelfälle regelmäßig eine Ermessensduldung erteilt werden können."
Den Vorgriffserlass in Hessen können Sie hier einsehen.
Rheinland-Pfalz und Hessen gehen mit dieser Regelung einen ähnlichen Weg wie Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zum Erlass in NRW finden Sie hier.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Chancen-Aufenthaltsrecht können Sie hier nachlesen.