| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für Distanzlernen (Homeschooling)

Aus dem Thomé Newsletter 07/2021 vom 07.02.2021:

,,Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer am 1. Feb. 2021 herausgegebenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt, werden.

Kern der Weisung ist: dass für ALG II-Beziehende ab dem 1. Januar 2021 digitale Endgeräte und Drucker vom Jobcenter auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Grundsätzlich seien alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt.

Die Höhe des Zuschusses ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) nicht übersteigen, so die BA in der Weisung.

Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

Um den Anspruch zu erhalten, bedarf es eines Antrages und eines Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte. Dazu hat Tacheles jetzt Musteranträge zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät für die Schülerin oder den Schüler vorhanden, oder ein vorhandenes nicht (mehr) benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann. Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht übrigens pro Kind und nicht nur pro Haushalt.    

In unserem Musterschreiben wird auf Leistungsberechtigte nach dem SGB II; SGB XII und Analogleistungen beziehende Geflüchtete und AsylbLG-Leistungen Beziehende eingegangen.

Einen Infotext und Musteranträge sind hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Die Weisung der BA zu den digitalen Endgeräten gibt es hier zum Nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202102001_ba146855.pdf  

Kurze Anmerkung dazu:

Die Weisung der BA bezieht sich ausschließlich auf ALG II-Beziehende. Digitale Endgeräte benötigen aber auch Menschen, die Leistungen nach SGB XII, AsylbLG oder der Jugendhilfe beziehen. Ebenso Geflüchtete mit Analog-Leistungen und auch Personen, die das 25. Lebensjahr überschritten haben und trotzdem allgemein- und berufsbildende Schulen besuchen.

Dazu hatten die GGUA und Tacheles diese Woche einen offenen Brief an Herrn Arbeitsminister Heil geschrieben und ihn darum gebeten auch hier nachzusteuern. Dieser offene Brief ist hier nachzulesen: https://t1p.de/gm3f

Solange Herr Heil nicht unverzüglich nachsteuert, wird es hier einige Probleme und natürlich rechtliche Auseinandersetzungen geben, aber eines ist definitiv klar, alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleich behandelt werden! Wir hoffen darauf, dass Politik und Verwaltung dies auch sehen und ihnen das nicht erst durch die Gerichte beigebracht werden muss.

Und mit ein bisschen Stolz möchte ich anmerken, dass damit die von Tacheles gestartete Kampagne „Schulcomputer sofort!", welche von vielen Gruppen mitgetragen und aufgegriffen wurde in weiten Teilen erfolgreich abgeschlossen werden konnte.''

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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