| Dublin-Verordnung DIMR: Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen an der Grenze

Im sogenannten Asylstreit zwischen den Regierungsparteien CDU und CSU (vgl. tagesschau.de 19.6.2018) wird u. a. über die Zurückweisung von Flüchtlingen an den Grenzen diskutiert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einer Stellungnahme vom 14.6.2018 die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen bezweifelt. Die Zurückweisungen mit Art. 16a Abs. 2 GG, der sog. Drittstaatenregelung zu begründen, sei nicht zulässig, da mit der Dublin III-Verordnung von der Ermächtigung für eine Zuständigkeitsregelung im EU-Rahmen nach Art. 16a Abs. 5 GG Gebrauch gemacht worden sei. Dublin III besage, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden unzulässig seien. Jegliche einfachgesetzlichen Regelungen des nationalen Rechts dürften nicht so interpretiert und angewendet werden, dass es zu Verstößen gegen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Dublin III-Verordnung komme. Über den grundsätzlichen Vorrang dieser Verpflichtungen sind sich große Teile der juristischen Wissenschaft sowie das Bundesverfassungsgericht, der Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einig. Jeder Staat dürfe zwar, je nach nationalen Bestimmungen, Menschen die Einreise verweigern, wenn sie z.B. Papiere oder Visa nicht vorweisen können, aber bei Asylsuchenden verhielte sich das anders. Der Flüchtlingsschutz würde ausgehebelt werden, da Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen, typischerweise kein Visum hätten und häufig auch keine Papiere bei sich trügen. Des Weiteren sei nach Dublin III ein Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit vorgeschaltet, sodass vor einer Rücküberstellung die Flüchtlinge erst einmal aufgenommen werden müssten, zumal das für den Asylantrag zuständige Land womöglich kein direktes Nachbarland der BRD sei. Im Fazit der Stellungnahme heißt es: „Die Bundesregierung sollte sich [...] für einen Verteilungsmechanismus einsetzen, der weitest möglich den betroffenen Menschen wie auch dem Prinzip der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gerecht wird. Von einseitigen Zurückweisungen an der Grenze ist in jedem Fall abzusehen.“

tagesschau.de - Maximal genervt (19.6.2018)

 

DIMR - Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze? Eine menschen- und europarechtliche Bewertung (14.6.2018)

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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