| Gesundheit Aufenthaltsbeendigungen bei stationären Krankenhausaufenthalten
Anbei finden Sie einen Rundbrief des Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz vom 5. April 2019.
Das Rundschreiben gibt Aufschluss über Aufenthaltsbeendigungen bei stationären Krankenhausaufenthalten:
"Soll eine Abschiebung nach Maßgabe der oben genannten Voraussetzungen, also nach Beendigung der stationären Behandlung, ausnahmsweise unmittelbar aus dem Krankenhaus heraus erfolgen, hat die Abholung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in enger Abstimmung mit dem Krankenhaus zu erfolgen, um Beeinträchtigungen für die Patientinnen und Patienten und den sonstigen Krankenhausbetrieb soweit wie möglich zu vermeiden."
Das Rundschreiben in voller Länge finden Sie hier.