| LSBTIQ, Materialien, Wissenswertes Kritik an Aufnahmebeschluss für Flüchtlinge aus der Ukraine
Der EU-Rat hat am 04.03.2022 beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine einen „vorübergehenden Schutz“ in der EU erhalten. Queer.de kritisiert in einem Artikel vom 10.03.2022, dass Menschen ausgeschlossen seien, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus in der Ukraine aufweisen. Dies betreffe unter anderem geflüchtete LSBTIQ, nicht zuletzt solche aus Russland, dem russischen Tschetschenien oder Georgien, die zuvor in der Ukraine Schutz gesucht haben.
Die queere Parteigliederung der Linken im Bundestag kritisiert, dass Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in der Ukraine nach Einreise in die EU zur Weiterreise in ihre Herkunftsländer verpflichtet sind. Sie fordert von der Bundesregierung „die vollständige Ausschöpfung ihrer rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sowie die Erteilung von deutschen Ausnahmevisa für Flüchtlinge, die vom EU-Beschluss bisher nicht erfasst werden“.
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