| LSBTIQ, Materialien, Wissenswertes, Arbeitshilfen Die Bundesregierung legt LSBTI-Inklusionskonzept vor
Das Bundeskabinett hat im Juni 2017 im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus beschlossen: "Die Bundesregierung initiiert in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. Ziel ist eine strukturell nachhaltige Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsarbeit für LSBTI in diesem Bereich unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Vulnerabilitäten und Mehrfachdiskriminierungen.“
Mit ihrem aktuellen Inklusionskonzept macht die Bundesregierung ihr Engagement für die Realisierung gleicher Rechte von LSBTI und gegen Diskriminierung sichtbarer. Sie wolle dafür einen stärkeren Fokus auf die Förderung von Maßnahmen legen, welche direkt zu nachhaltigen Verbesserungen der zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsarbeit für LSBTI-Personen beitragen. Dazu zähle auch ein intensivierter Dialog mit bilateralen und regionalen Partnern sowie multilateralen Akteuren.
Das offizielle Dokument "LSBTI-Inklusionskonzept" kann hier abgerufen werden.
Hierzu ergänzende Informationen aus dem Bundestag vom 6. Mai 2021:
Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet den Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI-Personen und damit die Umsetzung des eigenen LSBTI-Inklusionskonzepts als wichtigen Teil und Querschnittsaufgabe der deutschen Menschenrechtspolitik. Mit ihrem Anfang März beschlossenen Inklusionskonzept für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Personen (LSBTI) für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit solle das Engagement sichtbarer und strategischer ausgerichtet werden, wie es in der Antwort (19/29125) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28098) heißt. Die Bundesregierung unterstütze durch ihre Außenpolitik und Entwicklungs-zusammenarbeit die zivilgesellschaftliche Menschenrechtsarbeit für LSBTI-Personen und berücksichtige dabei spezifische Gefährdungslagen (Vulnerabilitäten) und Mehrfachdiskriminierungen.