| Dublin-Verordnung Verhandlungen über Rücknahmeabkommen mit Italien
Nachdem die Bundesregierung mit Spanien und Griechenland Rücknahmeabkommen geschlossen hat, scheinen sich die Verhandlungen mit Italien schwieriger zu gestalten. Wie tagesschau.de am 13.09.2018 berichtete, sähen die bisherigen Abkommen vor, dass Migrantinnen, die bereits in Spanien respektive Griechenland einen Asylantrag gestellt haben und an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen wurden, binnen 48 Stunden in das jeweilige Land zurückgeschoben werden könnten. Ein ähnliches Abkommen sei mit Italien vorgesehen. Am 14.09.2018 berichtete die Süddeutsche Zeitung über die Bedingungen, die der italienische Innenminister Salvini an ein solches Abkommen knüpfe. Neben der bereits im Abkommen enthaltenen Bedingung, dass Deutschland für jede nach Italien rückgeführte Person einen aus Seenot geretteten Flüchtling aufnehme, erwarte Italien, dass Deutschland sich für eine Änderung der Regeln für die EU-Mission Sophia sowie für eine Reform des Dublin-Systems einsetze. Das Bundesinnenministerium gehe dennoch von einer baldigen Unterzeichnung aus. PRO ASYL kritisierte in einer Pressemitteilung vom 13.09.2018 die Rücknahmeabkommen der Bundesregierung. So würde ein faktisch rechtsfreier Raum geschaffen, der die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes und des Europarechts aushebele. Die Dublin-Verordnung, die ein förmliches Verfahren vorsehe, werde gezielt umgangen.
tagesschau.de – „Es ist vor allem Symbolpolitik“ (13.09.2018)
Süddeutsche Zeitung – Salvini knüpft Abkommen mit Seehofer an Bedingungen (14.09.2018)
PRO ASYL – Der Rechtsstaat wird gezielt ausgehebelt (13.09.2018)