| EU-Flüchtlingspolitik PM: Keine Einreisehaft für Flüchtlinge!
Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 09. August 2018:
Nach Flüchtlingsabkommen mit Spanien: Flüchtlingsrat kritisiert das geplante Prozedere an der bayerisch-österreichischen Grenze
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurde ein Flüchtlingsabkommen zwischen Deutschland und Spanien geschlossen, das zum 11.8.2018 in Kraft tritt. In der Folge sollen alle Flüchtlinge, die in Spanien registriert wurden, einen Asylantrag gestellt haben und nach Deutschland weiterreisen, innerhalb von 48 Stunden nach Spanien abgeschoben werden. Das übliche Prozedere nach der Dublin-Verordnung wird dadurch ersetzt.
Es lohnt sich, noch einmal einen Blick in die Vereinbarung der großen Koalition zur Zurückweisung von Flüchtlingen an der bayerisch-österreichischen Grenze zu werfen. Danach sollen „künftig an der deutsch-österreichischen Grenze Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben (EURODAC Cat. 1-Eintrag) direkt in das zuständige Land zurückgewiesen werden, sofern mit diesem Mitgliedstaat ein Verwaltungsabkommen abgeschlossen“ wurde. Die Bundespolizei soll für diese „Transitverfahren ihre bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe“ sowie „die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München“ nutzen und die Flüchtlinge über diesen Flughafen abschieben. „Wie beim bestehenden Flughafenverfahren reisen die Personen rechtlich nicht nach Deutschland ein. Die Zurückweisung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.“ Eine richterliche Überprüfung des 48stündigen Freiheitsentzugs ist nicht vorgesehen.