| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Hinweise zur Umsetzung von § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII – Verpflichtung der Jugendämter zur Asylantragstellung
Anbei finden Sie ein Hinweisblatt des Bundesfachverbandes unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF) zur Umsetzung von § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII. Darin werden die Bedingungen erläutert, die erfüllt sein müssen, bevor die gesetzliche Verpflichtung der Jugendämter zur Asylantragstellung für unbegleitete Minderjährige gültig wird.
Das Hinweisblatt als PDF-Datei finden Sie hier.