| Frauen und Familie, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BMFSFJ: Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Das Bundeskabinett hat am 12.04.2017 den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen.

In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (BMFSFJ) heißt es in Bezug auf junge Geflüchtete und alleinreisende, minderjährige Flüchtlinge:

"Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umgesetzt: Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen. „Für uns ist klar, dass Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten jungen Ausländer durch die Kinder- und Jugendhilfe wesentlich für deren Integration ist und deswegen hier keine Abstriche gemacht werden dürfen,“ so Schwesig weiter."


Die vollständige Pressemitteillung des BMFSFJ finden Sie hier.


Zum Gesetzentwurf gelangen Sie hier.

Darin werden folgende Änderungen in Bezug auf die Änderung des Asylgesetzes genannt (S. 30-31 in der PDF):

"Änderung des Asylgesetzes
Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 44 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) gilt nicht für Aufnahmeeinrichtungen. Die Länder treffen geeignete Maßnahmen, um den Schutz von Minderjährigen sowie von Frauen bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 zu gewährleisten; dabei stellen sie insbesondere die Einhaltung der Verpflichtungen der Träger von Aufnahmeeinrichtungen nach Absatz 3 sicher.“
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen Konzepte zum Schutz von Minderjährigen sowie von Frauen vor Gewalt in diesen Einrichtungen entwickeln und anwenden.“
bb) In Satz 2 werden die Wörter „Träger von Aufnahmeeinrichtungen“ durch das Wort „Sie“ ersetzt.

2. In § 53 Absatz 3 wird die Angabe „§ 44 Abs. 3“ durch die Wörter „§ 44 Absatz 2a und 3“ ersetzt."

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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Das Webforum finden Sie hier.

 

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