| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF: Kritik am Datenaustauschverbesserungsgesetz
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtinge (BumF) hat Kritik zum Entwurf des zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz geübt.
Es fehlen die Sicherstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für alleine flüchtende Minderjährige sowie die Gewährleistung einer fachkundigen und sorgetragenden Vertretung von Anfang an.
Der Gesetzentwurf erweitert nicht nur die Befugnisse zur Speicherung und Datenabfrage in Bezug auf Ausländer/innen. Zusätzlich wird die Zuständigkeit für die Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger nur durch die Jugendämter, sondern auch konkurrierend durch Bundespolizei, Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene sowie Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung und Registrierung ermöglicht.
Damit hängt der Minderjährigenschutz letztendlich vom Ort des Aufgriffs ab. Die Frage, wer als unbegleitet und minderjährig identifiziert und ggf. (vorläufig) in Obhut genommen wird, würde von der Einschätzung der zuerst Kontakt habenden Behörde, Stelle oder Person abhängen, anstatt von gesetzlicher Zuständigkeit und Fachkompetenz. Auch die letzten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf ändern daran nichts. Zwar soll nun die Einbeziehung der Jugendhilfe bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgen, aber das Grunddilemma der konkurrierenden Zuständigkeit für die tatsächliche Identifizierung bleibt weiter bestehen.