| Rechtliches BAMF lehnt Antrag eines schwulen Kameruners ab
Das Online-Nachrichtenportal queer.de berichtet in einem Artikel vom 22.02.2019 von einem abgelehnten Asylantrag eines schwulen Kameruners: "Die Behörde argumentierte dabei unter anderem, er hätte seine Homosexualität trotz mehrerer mehrjähriger Beziehungen nicht offen genug ausgelebt. Daher drohe ihm zu Hause keine Gefahr."
Homosexualität ist in Kamerun verboten. Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen bei sexuellen Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, nicht selten werden auch härtere Urteile gefällt, so dass manche die Haftstrafe nicht überleben. Hinzu kommt die Homophobie von gesellschaftlicher Seite.
Da der Kameruner vor dem BAMF angegeben hatte, mehrere Beziehungen zu Männern geführt zu haben, diese jedoch im Geheimen ausgelebt zu haben, argumentierte das BAMF, dass "nicht davon ausgegangen werden [kann], dass der Antragsteller seine Homosexualität in einer Weise ausleben wird, die mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer Verfolgung oder einem ernsthaften Schaden führen wird."
Diese Ablehnung ist ein weiteres erschreckendes Beispiel einer fragwürdigen Ablehnung von Personen mit LGBTIQ*-Hintergrund. Über mehrere Fälle gleicher Art berichteten wir bereits hier und hier.
Weitere Informationen zum Fall des abgelehnten Kameruners gibt es hier.