| LSBTIQ, Wissenswertes, Rechtliches Austritt aus der Istanbul-Konvention: Die neue Frauen- und LGBTIQ-Feindlichkeit kommt im Paket
In einem Kommentar vom 30.03.2021 berichtet die Deutsche Welle: Die neue Frauen- und LGBTIQ-Feindlichkeit kommt im Paket. Erst trat der türkische Präsident Erdogan aus der Istanbul-Konvention aus. Nun folgte eine Begründung aus dem Präsidentenpalast: Man wolle "die Normalisierung von Homosexualität" unterbinden. Ausdrücklich von speziellem Schutz ausgenommen sind neben Frauen vor allem Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle. In Polen gibt es etliche Landkreise und Städte, die sich selbst zu "LGBT-freie Zonen" erklärt haben. Menschen, die eine andere als die heterosexuelle Orientierung haben, sind an diesen Orten nicht willkommen.
Es ist eine traurige Wiederkehr der Geschichte, dass im vom "judenfreien" Nazi-Deutschland überfallenen Polen nun Menschen auf widerliche Weise stigmatisiert und vogelfrei erklärt werden. Da möchte Erdogan nicht wie ein Weichei aussehen: er bekräftigte die Aussage des höchsten Religionsbeamten des Landes, der in einer Predigt Ende April vergangenen Jahres gesagt hatte, dass Homosexualität der Grund für den Ausbruch der Corona-Pandemie sei. Man folge dabei dem Beispiel anderer Länder, heißt es in der Erklärung. "Sechs EU-Mitgliedsstaaten (Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Lettland, Litauen und die Slowakei) haben die Konvention nicht ratifiziert. Polen hat sogar bereits Schritte eingeleitet, um von der Konvention zurückzutreten, weil die Istanbul-Konvention ein Versuch der LGBT-Gemeinschaft (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transpersonen) ist, der gesamten Gesellschaft ihre Gender-Vorstellungen aufzuzwingen."
In der Türkei verurteilten viele Frauenrechtsorganisationen Erdogans Entscheidung als "ungültig" und "rechtswidrig". Die Vorsitzende der Föderation der Frauenvereinigungen der Türkei, Canan Güllü, sagte der DW, dass man Frauen das Recht auf Leben und ein Recht auf eine gewaltfreie Umgebung weggenommen habe. Frauenrechtsorganisation reicht Klage ein: Yazicis Aufruf wurde befolgt. Die erste konkrete Klage gegen den Austritt kam vom Verein für Frauen und Kinder, der den Schritt des türkischen Präsidenten als "ungültig" bezeichnete. In dem Nichtigkeitsverfahren, welches beim Staatsrat eingereicht wurde, heißt es, die Türkei habe ein internationales Abkommen abgeschlossen, "das per Gesetz in Kraft getreten ist und daher nicht durch eine präsidentielle Entscheidung rückgängig gemacht werden kann".
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