| Kommunale Aufnahme von Flüchtlingen 27.05.2020 – Porta Westfalica – beschlossen
Auf Anregung des örtlichen Vereins Hilfe für Flüchtlinge e.V. beschließt der Rat der Stadt Porta Westfalica am 27.05.2020, bis zu 15 zusätzliche Aufnahmeplätze für hilfebedürftige Personen aus griechischen Auffanglagern anzubieten. Hinzu kommen bis zu fünf Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Voraussetzung ist, dass Bund und Land die Kosten auch für diese Aufnahmen erstatten.
Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, verstärkt von ihrem Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 Dublin III-VO Gebrauch zu machen und die angebotenen Aufnahmeplätze tatsächlich in Anspruch zu nehmen.