| Aktuell, Aufenthalt Vorgriffserlasse zum "Chancen-Aufenthaltsrecht": Die aktuelle Lage in Rheinland-Pfalz, Hessen, Schleswig-Holstein und Baden Württemberg

Das Rheinland-Pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration hat mit Bezug zum erwarteten Inkrafttreten des geplanten "Chancen-Aufenthaltsrecht" nach der Sommerpause des Bundestags per Erlass vom 15.07.2022 mitgeteilt:

"Ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG-E erfüllen, soll deshalb eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden."

Zur Begründung heißt es in dem Rundschreiben, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran bestünde, bei in Zukunft anspruchsberechtigten Personen bereits jetzt von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen.

Den Vorgriffserlass in Rheinland-Pfalz können Sie hier einsehen.

Auch in Hessen wurde am 19.07.2022 ein sogenannter Vorgriffserlass vom Ministerium des Innern und für Sport an die Ausländerbehörden verschickt.

Dort gilt fortan, dass "bis zum Inkrafttreten des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetzes im Hinblick auf die Erteilung einer Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, ob dem Betroffenen nach Aktenlage voraussichtlich ein Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c-E zukommen wird. In diesen Fällen wird vorbehaltlich atypischer Einzelfälle regelmäßig eine Ermessensduldung erteilt werden können."

Den Vorgriffserlass in Hessen können Sie hier einsehen.

In Schleswig Holstein hat das  Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein (MIKWSSH) am 12. August 2022 mitgeteilt,  dass "fachaufsichtlich keine Einwände geltend gemacht werden, wenn die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein Bemühungen hinsicht­lich der Aufenthaltsbeendigung von absehbar unter die angekündigte Regelung fallenden Ausländerinnen und Ausländern, soweit es sich nicht um Rückführungsfälle aufgrund einer bereits erfolgten Anerkennung eines Schutzstatus in einem sicheren Drittstaat handelt, zu­nächst nicht priorisieren."

Den Vorgriffserlass in Schleswig-Holstein können Sie hier einsehen.

In Baden Württemberg wird mit Beschluss des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg vom 2. August 2022 betont, gemäß des neuen Koalitionsvertrages "die Spielräume des § 25b AufenthG zu nutzen, um Geflüchteten einen rechtmäßigen Aufenthalt zu ermöglichen".  Gleichzeitig werden die Ausländerbehörden angehalten, "die weitere Ausgestaltung des § 25b AufenthaltG (neu) und etwaige weitere Rechtsprechungen zu § 25b AufenthG (neu) abzuwarten.

Den Vorgriffserlass in Baden-Württemberg können Sie hier einsehen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Chancen-Aufenthaltsrecht können Sie hier nachlesen.

Informationen zum Erlass in NRW finden Sie hier.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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