| Arbeit Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen
Im Juli 2021 haben Pro Asyl und einige Landesflüchtlingsräte den Bericht „Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland“ veröffentlicht, in dem unter anderem auf Hindernisse geflüchteter Frauen beim Zugang zum Arbeitsmarkt eingegangen wird.
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Artikel 20 der Istanbul-Konvention ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche verankert.
Laut dem Bericht sei die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen auch mit Arbeitserlaubnis erschwert. Die Beschäftigungsquote liege deutlich unter der von geflüchteten Männern, denn insbesondere bei Frauen finde eine Entwertung der mitgebrachten Qualifikationen statt. Zudem hätten sie auf Grund von Sorgearbeit in der Familie oft keine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sprachkursen und berufsqualifizierenden Maßnahmen. Viele geflüchtete Frauen hätten den Wunsch finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen, allerdings würden Frauen tendenziell weniger verdienen als Männer.