| Abschiebung & Ausreise Jahresbericht 2020 der Abschiebungsbeobachtung in NRW
Auszug aus der Einleitung:
''Die dokumentierten Beobachtungen werden von der Abschiebungsbeobachtung regelmäßig in Form von Monatsberichten an das Forum Flughäfen in NRW (FFiNW) – ein Gremium aus staatlichen und nichtstaatlichen Akteur*innen – herangetragen. Gegenstand der Berichte sind sowohl Einzelfälle, als auch allgemeine Entwicklungen wie beispielsweise die Umsetzung von Hygieneschutzmaßnahmen während des Vollzugs von Sammelabschiebungen. Auf Grundlage der Reflexion problematischer Fälle werden im FFiNW Verbesserungsvorschläge bzw. Empfehlungen erarbeitet und formuliert, auf die sich die Mitglieder des Forums – ungeachtet ihrer bisweilen unterschiedlichen Positionen und Einschätzungen – verständigen können. Übergeordnetes Ziel ist hierbei, zu erhöhter Transparenz im Abschiebungsvollzug beizutragen und eine verbesserte Sachverhaltsaufklärung zu Fragen im Hinblick auf Abschiebungen auf dem Luftweg zu erreichen.
Im Jahr 2020 wurden 112 Fälle (davon 22, welche nicht in die Zuständigkeit NRWs fielen) dem FFiNW vorgelegt, die von der Abschiebungsbeobachtung als diskussionswürdig eingestuft wurden, das heißt es führten Problemanzeigen oder kritische Nachfragen zur Berichterstattung. Im Rahmen dessen wurden insgesamt 345 Fragen gestellt: 147 der Fragen richteten sich an die jeweils zuständige Behörde, 102 an zuführende Kräfte, 50 an die Bundespolizeiinspektionen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn und 23 an weitere beteiligte Akteur*innen wie Dolmetscher*innen und Flugärzt*innen. Weitere 23 Fragen wurden zeitgleich an mehrere beteiligte Akteur*innen wie beispielsweise die zuständige Behörde und die Bundespolizei gestellt. Auffällig war in dem Zusammenhang die Zunahme komplexer Fallkonstellationen (definiert durch das Zusammentreffen von mindestens zwei Problemkomplexen wie sie im Rahmen des nachfolgenden zweiten Kapitels dargestellt werden): Bei 57 Fällen ergaben Fragen zu jeweils mindestens zwei Problemkomplexen Anlass für die Berichterstattung. Da über Flughäfen in NRW nicht ausschließlich Personen abgeschoben werden, für die NRW-Behörden zuständig sind, wurden an das FFiNW auch Fälle herangetragen, die in der Zuständigkeit anderer Bundesländer als NRW lagen (22 Fälle).
Positiv zu bewerten ist, dass Rückführungsmaßnahmen, die über Flughäfen in NRW vollzogen werden, in der Regel gut vorbereitet sind und ordnungsgemäß ablaufen. Allerdings gibt es in einzelnen Bereichen Verbesserungsbedarf.
Der Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung konzentriert sich vornehmlich auf dokumentierte Problemkomplexe. Diese bilden den Kern des vorliegenden Berichts und werden im Kapitel 2: „Erfahrungen und Problemfelder aus der Praxis“ näher erörtert. Die beobachteten Problemkomplexe sind: Abschiebung und Krankheit, Kinder in Abschiebungssituationen, Organisatorische Schwierigkeiten und Umgang mit Rückzuführenden. Zuvor wird jedoch zunächst ein Überblick über die Tätigkeiten der Abschiebungsbeobachtung im Jahr 2020 gegeben werden.''
Den kompletten Bericht finden Sie hier.