| Dublin-Verordnung VG Frankfurt (Oder) stoppt Dublin-Überstellung nach Belgien wegen systemischer Mängel
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat in einem Eilverfahren die Überstellung eines Asylsuchenden nach Belgien im Rahmen der Dublin-Verordnung untersagt. Zur Begründung führt das Gericht systemische Mängel im belgischen Asylsystem an. Besonders betroffen seien alleinstehende Männer, die derzeit pauschal von staatlichen Unterbringungs- und Versorgungsleistungen ausgeschlossen würden. Nach Auffassung des Gerichts droht den Betroffenen daher eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh.
Den Beschluss können Sie hier nachlesen.