| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Hohe Hürden für Asylverfahren in Drittstaaten
Ein neuer Bericht des Bundesinnenministeriums vom 30. April 2025 kommt zu dem Schluss, dass die Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU mit erheblichen rechtlichen und praktischen Hürden verbunden wäre. Modelle wie in Großbritannien oder Italien seien derzeit kaum umsetzbar, teuer und rechtlich riskant. Eine Anwendung solcher Verfahren könne laut Bericht allenfalls in begrenztem Umfang und unter engen Voraussetzungen Teil einer europäischen Lösung sein.
Den Bericht haben wir hier für Sie verlinkt.