| Aktuell, Dublin-Verordnung EuGH-Urteil: Einseitige Aussetzung von Dublin-Überstellungen nicht hinreichend für Vorliegen systemischer Schwachstellen
Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-185/24 und C-189/24 vom 19.12.2024 ist die einseitige Aussetzung von Dublin-Überstellungen nicht hinreichend für das Vorliegen von systemischen Mängeln.
Das vollständige Urteil finden Sie hier, die dazugehörige Pressemitteilung unter diesem Link.