| Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen VGH Baden-Württemberg: Grundrechtswidrige Hausordnungen in Flüchtlingsunterkünften
Im Falle einer Klage gegen die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg durch mehrere Geflüchtete, entschied der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, dass die in der Hausordnung geregelten Befugnisse des Sicherheitsdienstes, die Zimmer der Geflüchteten jederzeit zu kontrollieren und zu betreten, unwirksam sind. Das Gericht erklärte, dass die Schlafzimmer in den Unterkünften grundrechtlich geschützte Wohnräume gemäß Art. 13 Abs. 1 GG sind.
Das vollständige Urteil vom 02.02.2022 (AZ. 12 S 4089/20) finden Sie hier.
Das Verfahren wurde unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), PRO ASYL, der Aktion Bleiberecht und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
"Dieses Urteil ist von bundesweiter Bedeutung, denn es macht klar, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.13 Grundgesetz auch in Sammelunterkünften gilt. Das gibt geflüchteten Menschen ein Stück Eigenständigkeit und Würde zurück", sagt Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL.
Eine gemeinsame Pressemitteilung anlässlich der erfolgreichen Klage können Sie hier nachlesen.