| Unterbringung und Wohnen in den Kommunen Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
UNICEF und das BMFSFJ veröffentlichen im Namen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ die nunmehr vierte, aktualisierte Auflage der Mindeststandards (Stand April 2021). In einem mehrstufigen Konsultationsprozess haben sich VertreterInnen aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie GewaltschutzkoordinatorInnen und -multiplikatorInnen in den Aktualisierungsprozess eingebracht. Als gemeinsame Publikation der Bundesinitiative wurde die vierte Auflage der Mindeststandards im Zusammenwirken aller PartnerInnenorganisationen der Bundesinitiative erarbeitet und konsentiert.
Die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ verstehen sich als Leitlinien zur Entwicklung, Umsetzung und dem Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten. Sie können auch als Orientierung für die (Weiter-)Entwicklung von länderspezifischen oder kommunalen Schutzkonzepten dienen. Differenziert nach zentralen Handlungsfeldern zeigen die Mindeststandards einen Weg auf, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Unterkünften sichergestellt werden kann.
Für die Umsetzung der Mindeststandards haben UNICEF, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF) sowie der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) themenspezifische Begleitpublikationen veröffentlicht. Einzelne Aspekte der Mindeststandards werden im Rahmen der Bundesinitiative in Modellprojekten, Veranstaltungen und Publikationen aufgegriffen, vertieft und erprobt.