| EU-Migration, Sozialleistungen EuGH: Anspruch auf Sozialhilfe und Freizügigkeitsrecht als Familienangehörige
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21.12.2023 können Verwandte in aufsteigender Linie sowohl einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben als auch die Voraussetzung eines Freizügigkeitsrechts erfüllen. Da Familienangehörigen von Arbeitnehmer:innen in einem anderen EU-Land kein Nachteil entstehen soll, gilt künftig etwa auch in Deutschland, dass Angehörige, die von in der Union tätigen Arbeitnehmer:innen Unterhalt erhalten bzw. erhielten, stets einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII haben. Weitere Informationen zum Urteil des EuGH gibt es hier.
Dabei wurde das Verhältnis zwischen Unionsbürgerrichtlinie und der Freizügigkeitsverordnung ebenfalls geschärft. In einem Fall aus Irland war der Mutter einer rumänischen Staatsbürgerin die irische Sozialhilfe verweigert worden, nachdem die Tochter über mehrere Jahre den Unterhalt ihrer Mutter in Irland gesichert hatte. Erläuterungen zum Fall sowie eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier.