Schutzkonzepte
Geflüchtete LSBTIQ stellen eine in hohem Maße von Gewalt und Mehrfachdiskriminierung bedrohte Personengruppe dar. Aufgrund ihrer Vulnerabilität unterliegen sie einer besonderen Schutzbedürftigkeit, welche für ihre Unterbringung spezielle Präventions- oder Deeskalationsmaßnahmen erfordert.
Das Land NRW hat diesem Umstand Rechnung getragen und im März 2017 ein verbindliches Gewaltschutzkonzept für die Aufnahmeeinrichtungen des Landes verabschiedet. Für kommunal betriebene Einrichtungen hingegen existieren noch keinerlei Standards.
Die folgenden Einträge bieten sachkundige Informationen zu den Anforderungen an Unterkünfte sowie Beispielnennungen von "Best Practice"-Umsetzungsmöglichkeiten, die aufzeigen, wie eine gelungene Betreuung und Unterbringung von LSBTIQ-Flüchtlingen aussehen kann.