| Syrien Förderung der freiwilligen Rückkehr syrischer Staatsangehöriger
Im Rahmen von Rückkehrhilfeprogrammen wie „Starthilfe plus“ war die Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien aufgrund der dort herrschenden Situation bislang ausgeschlossen. Nachdem bei der Dezembersitzung der Innenministerkonferenz bereits die Aufhebung des Abschiebungsstopps nach Syrien diskutiert, jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde, hat die Bundesregierung nun offenbar beschlossen, auf anderem Wege aufzuzeigen, dass sie die Lage in Syrien nicht mehr vollständig als konkret lebensbedrohlich einschätzt. Im Newsletter Nr. 3/August 2018 des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr wird auf die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung freiwilliger Ausreisen nach Syrien mit Refinanzierung durch das BAMF hingewiesen. Da die Internationale Organisation für Migration (IOM) als originärer Programmpartner freiwillige Ausreisen nach Syrien derzeit nicht unterstütze, erfolge das Verfahren analog der REAG/GARP-Bestimmungen. Die zuständige Landesstelle sei für die Prüfung und Leistung der Förderung verantwortlich und könne im Nachhinein einen Refinanzierungsantrag beim BAMF stellen.
Den Newsletter in voller Länge finden Sie hier.