| Asylverfahren, Afghanistan BAMF kündigt verbesserten Schutz afghanischer Frauen und Mädchen an
Gegenüber Pro Asyl hat das BAMF jüngst angekündigt, dass die HKL-Leitsätze für Afghanistan überarbeitet sind, und eine Verbesserung der Entscheidungspraxis für afghanische Frauen und Mädchen in Richtung Zuerkennung von Flüchtlingsschutz bzw. subsidiärem Schutz in Aussicht gestellt.
Zur überarbeiteten Entscheidungspraxis schreibt das BAMF:
Auch aus unserer Sicht lässt sich seit der letzten Anpassung der Herkunftslandleitsätze des Bundesamtes für Afghanistan im Dezember 2022 bzgl. der Situation von afghanischen Frauen und Mädchen im Herkunftsland in der Gesamtbetrachtung ein weitgehend konsistentes und belastbares Bild einer starken Verschlechterung feststellen. (...) Diese Einschränkungen sind nach Auffassung des Bundesamtes in der Regel so gravierend, dass sie in ihrer Kumulierung als Verfolgungshandlung i. S. v. § 3a Abs. 1 Nr. 2 AsylG zu bewerten sind. Nach den aktualisierten Vorgaben der Herkunftsländerleitsätze Afghanistan liegen damit bei afghanischen Frauen und Mädchen in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz bzw. subsidiärem Schutz bei Nichtvorliegen eines Verfolgungsgrundes i. S. v. § 3b AsylG vor. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen der jeweiligen Schutznorm bei einer Antragstellerin auch tatsächlich erfüllt sind, erfolgt auf Grundlage der Umstände des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung der oben dargestellten allgemeinen Vorgaben zur Entscheidungspraxis.