| Familienzusammenführung Gutachten zur Dokumentenbeschaffung im Rahmen des Familiennachzugs eritreischer Geflüchteter

Gemeinsam mit der internationalen Organisation ‘‘International Refugee Assistance Project‘‘ (IRAP) hatte die ‘‘Equal Rights Beyond Border‘‘ ein Gutachten letztes Jahr in Auftrag gegeben, um mehr über den Zustand des Dokumentensystems Eritreas und die Möglichkeiten der nachträglichen Dokumentenbeschaffung zu erfahren:

Der Mangel an amtlichen Dokumenten hat sich im Rahmen dieser Arbeit schnell als das zentrale Problem in Familiennachzugsverfahren dargestellt, vor allem im Raum Ostafrika. Der Großteil der Familien besitzt nicht die Dokumente, die in der Europäischen Union im Rahmen von Familiennachzugsverfahren grundsätzlich gefordert werden. Wenngleich sich andere Mitgliedstaaten in Bezug auf die Vorlage alternativer Nachweise flexibler zeigen, führt der Mangel in Dokumenten gerade in Deutschland betreffenden Fällen häufig zu Ablehnungen von Familiennachzugsanträgen. Betroffen sind hiervon vor allem Familien aus den Herkunftstaaten Eritrea und Somalia. Während es gemeinhin anerkannt ist, dass Somalia kein funktionierendes Urkundensystem besitzt und amtliche Dokumente daher nicht vorgelegt werden können, sind gerade deutsche Behörden der Ansicht, dass es eritreischen Geflüchteten möglich und zumutbar ist, eritreische Dokumente vorzulegen. Dies weicht indes fundamental von den Erfahrungen eritreischer Familien ab, nach denen die nachträgliche Beschaffung amtlicher Dokumente häufig nicht möglich und/oder an unzumutbare Bedingungen geknüpft wird.

Es bedarf daher der Klärung, welche amtlichen Dokumente tatsächlich nachträglich von eritreischen Behörden beschafft werden können und welche Bedingungen hierzu konkret erfüllt werden müssen. Equal Rights hat daher in Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation International Refugee Assistance Project (IRAP) ein Gutachten in Auftrag gegeben, um diese Fragen einer näheren Klärung zuzuführen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Eritrea nicht das ihm teilweise zugeschriebene gut funktionieren Urkundensystem besitzt. Vielmehr bleiben viele Lebensereignisse (wie bspw. Geburten oder Eheschließungen) amtlich undokumentiert. Die nachträgliche Beschaffung von Dokumenten ist an die Zahlung der sogenannten Diaspora-Steuer und die Unterzeichnung einer sogenannten Reueerklärung gebunden. Obgleich dies bereits bekannt ist, legt das Gutachten offenbar, dass insbesondere die Erhebung der Diaspora-Steuer willkürlich und damit missbräuchlich stattfindet. So wird beispielsweise die Entrichtung der Steuer entgegen eritreischen Rechts auch von Sozialhilfeempfänger*innen verlangt.

Eines der weiteren zentralen Ergebnisse des Gutachtens betrifft die Berichte eritreischer Geflüchteter aus Drittstaaten in Ostafrika, wie beispielsweise dem Sudan oder Kenia. Danach verweigern eritreische Auslandsvertretungen in diesen Staaten eritreischen Geflüchteten generell die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen, wenn diese nicht nachweisen können, dass sie vor dem Friedensabkommen zwischen Eritrea und Äthiopien im Juni 2018 aus Eritrea geflüchtet sind. Diese Personen sehen sich damit konfrontiert, dass ihnen die Dokumentenbeschaffung schlicht unmöglich ist.

Darüber hinaus beleuchtet das Gutachten die spezielle Konstellation des Nachzugs unbegleiteter Minderjähriger, die sich in Drittstaaten aufhalten, um von dort ihre Familiennachzugsverfahren zu betreiben. Deutsche Behörden gehen davon aus, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete unproblematisch bei eritreischen Auslandsvertretungen amtliche Dokumente erhalten können. Das Gutachten zeigt jedoch, dass dies bereits im eritreischen Recht nicht vorgesehen ist und sich dies Berichten eritreischer Geflüchteter zufolge auch praktisch als unmöglich erweist.

Das Gutachten in Englisch finden Sie hier.

Zurück zu "Familienzusammenführung"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: