| Familienzusammenführung EuGH-Urteil: Familiennachzug zu minderjährigem Kind, dem subsidiärer Schutz zusteht
Der europäische Gerichtshof urteilte am 09. September 2021 im Falle einer afghanischen Familie, deren Sohn als Minderjähriger in Deutschland einreiste und dem subsidiärer Schutz zustand und dessen Vater, welcher ebenfalls einen Asylantrag stellte, dass dieser bei einem formlos gestellten Antrag grundsätzlich als Familienangehöriger der Person, der subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, anzusehen sei.
Voraussetzung bei der Entscheidung über seinen Antrag auf internationalen Schutz ist der Zeitpunkt des Asylantrags. Ein Asylantragsteller, der formlos sein Gesuch gestellt hat, als sein Sohn noch minderjährig im Sinne von Art. 2 Buchst. k der Richtlinie 2011/95 war, kann grundsätzlich als Familienangehöriger der Person, der subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, angesehen werden.
Das vollständige Urteil (C‑768/19) finden Sie hier.