| Familienzusammenführung Erlass des BMI: Hinweise zum Familiennachzug
Anbei erhalten Sie einen Erlass des Bundesinnenministerium vom 12.04.2021. Dieser beinhaltet, in Bezug auf die aufenthaltsrechtlichen Regelungen zum Familiennachzug, Hinweise zur Anwendung in der Praxis:
- Regelausschluss beim Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – Änderungen aufgrund der BVerwGE vom 17.12.2020 (1 C 30.19)
- Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug – Härtefallregelung des § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 AufenthG
- Alternative Glaubhaftmachung von Identität, Staatsangehörigkeit und Verwandtschaftsverhältnis beim Familiennachzug zu eritreischen Schutzberechtigten sowie von Uiguren und anderen chinesischen Minderheiten
Den Erlass als PDF-Datei finden Sie hier.