| EU-Migration LSG Hamburg: Selbstständig tätige Unionsbürger*innen haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung
Urteil des LSG Hamburg vom 02.12.2021 - L 4 AS 127/20:
Im Falle zweier selbstständig Tätige als Verkäufer*in der Straßenzeitung kann die Selbstständigkeit zu einem Freizügigkeitsrecht als Selbstständige und damit zu einem ergänzenden Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II führen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Verkauf der Straßenzeitung eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird.
Aus dem Urteil:
„Eine Gewinnerzielungsabsicht muss nicht vorrangiges oder einziges Ziel sein, sie muss aber vorhanden sein. Rein karitative Tätigkeiten fallen nicht hierunter; die Tätigkeit muss daher erwerbsorientiert sein, wobei alle Tätigkeiten erfasst werden, sofern sie mit einer entgeltlichen Gegenleistung verbunden sind und eine Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellen (vgl. BSG, Urteil vom 3.12.2015 – B 4 AS 44/15 R, Rn. 28 m.w.N.). Unter Anwendung dieser Maßstäbe ist die Tätigkeit der Kläger als selbständige Tätigkeit anzusehen. Der Verkauf des Magazins K1 stellt eine Teilnahme am Wirtschaftsleben dar und ist nicht lediglich als „Bettelei" einzustufen."