| EU-Migration EuGH-Generalanwalt: Kindergeldausschlüsse für Unionsbürger*innen sind europarechtswidrig
Anbei erhalten Sie eine Stellungnahme des Generalanwalt Macej Szpunar am EuGH vom 16. Dezember 2021, bezüglich der Frage, ob ein Kindergeldausschluss für nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen innerhalb der ersten drei Monate gem. § 62 Abs. 1a EStG europarechtskonform ist.
Er schlussfolgert, dass ein Ausschluss vom Kindergeld für nicht erwerbstätige Unionsbürger*innen in den ersten drei Monaten des Aufenthalts mit dem Gleichbehandlungsanspruch des Unionsrecht (Art. 4 VO 883/2004) unvereinbar ist, weil sie eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellen. Die Europarechtswidrigkeit dürfte nicht nur für den Ausschluss in den ersten drei Monaten gelten, sondern auch für den Ausschluss von Arbeitsuchenden in dem Zeitraum nach drei Monaten. Auch sieht der Generalanwalt es für fraglich, ob ein Kindergeldausschluss mit Art. 7 der EU-Grundrechtecharta (Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie mit Art. 24 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (Vorrang des Kindeswohls) zu vereinbaren wäre.
Die vollständige Stellungnahme mit den ausführlichen Argumenten können Sie hier nachlesen.