| Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen Straßburg: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Griechenland in allen zentralen Anklagepunkten zum tödlichen Bootsunglück vor Farmakonisi im Jahr 2014
PRO ASYL berichtet über ein bahnbrechendes Urteil zugunsten der Überlebenden und Angehörigen von elf Menschen, die bei einer Pushback-Operation der griechischen Küstenwache im Januar 2014 ums Leben kamen. Nach über acht Jahren wurde Griechenland wegen Verletzung des Rechts auf Leben und wegen unmenschlicher Behandlung verurteilt. Die Entscheidung der Ersten Kammer des Gerichtshofs verpflichtet Griechenland zur Zahlung von insgesamt 330.000€ Entschädigung an die Hinterbliebenen. Der Vorfall zeigte Missachtung internationaler Seenotrettungsstandards, da keine Rettungsaktion durchgeführt wurde. Die Flüchtlinge wurden nicht an Bord genommen, Rettungswesten wurden nicht verteilt. Der Menschenrechtsgerichtshof bestätigte auch die Verletzung von Artikel 3 EMRK in Bezug auf die Behandlung der Überlebenden bei ihrer Ankunft auf der Insel Farmakonisi. Diese wurden einer Leibesvisitation unterzogen und mussten sich vor mindestens dreizehn Personen ausziehen, obwohl sie sich in einer extrem verletzlichen Situation befanden.
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