| EU-Flüchtlingspolitik EuGH zur Strafbarkeit des Einschleusens
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 10. April 2012 (C-83/12 PPU, Vo) im Eilverfahren auf eine Vorlagefrage des BGH entschieden, dass ein Mitgliedstaat das Einschleusen von Ausländern auch dann strafrechtlich verfolgen kann, wenn die in das Hoheitsgebiet der Union geschleusten Drittstaatsangehörigen über ein durch arglistige Täuschung erlangtes Visum verfügen, das noch nicht annulliert wurde. Die Pressemitteilung des EuGH ist auf http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-04/cp120043de.pdf zu finden. Dort - am Ende des Textes – ist auch der Link zum Volltext der Entscheidung.