| Dublin-Verordnung Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Zuständigkeit bei mehreren nacheinander erfolgten Asylanträgen in verschiedenen Mitgliedstaaten
Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs hat in einem Urteil vom 12. Januar 2023 entschieden,
"dass ein Drittstaatsangehöriger, der nacheinander in drei Mitgliedstaaten einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, im dritten dieser Mitgliedstaaten über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der ihm ermöglicht, sich darauf zu berufen, dass die Zuständigkeit für die Prüfung seines Antrags auf internationalen Schutz wegen des Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Überstellungsfrist auf den zweiten dieser Mitgliedstaaten übergegangen ist."
Das vollständige Urteil können Sie hier einsehen.