| Aktuell, Dublin-Verordnung Italien setzt faktischen Rücküberstellungs-Stopp fort
Das italienische Innenministerium schrieb am 5. Dezember in einem Brief an die übrigen EU-Staaten: "Aus plötzlich aufgetauchten technischen Gründen, die mit fehlenden Aufnahmekapazitäten zusammenhängen" würden "Überstellungen nach Italien ab morgen zeitlich befristet storniert".
Anbei finden Sie das zweite Rundschreiben der italienischen Behörden vom 07.12.2022, wonach keine Aufnahmeplätze vorhanden seien und bereits vereinbarte Überstellungstermine neu vereinbart werden müssten.
Inzwischen lässt sich ein stattgebendes Urteil vom VG Arnsberg vom 24.01.23 finden, siehe unten. Dort wird ausgeführt:
„In Anwendung dieser Grundsätze bestehen zur Überzeugung des Gerichts im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AsylG) im Hinblick auf das Asylverfahren in Italien nunmehr durchgreifende systemische Mängel."