| Aktuell, Aufnahme von Flüchtlingen Musterklage zur Aufnahme von afghanischen Ortskräften
Mit Unterstützung von PRO ASYL reichten Anwält*innen Matthias Lehnert und Susanne Giesler Klage am VG Berlin für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften ein, welche in einem Polizeiprojekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gearbeitet haben. Sie vertreten mit Unterstützung von PRO ASYL mehrere afghanische Kläger aus dieser Personengruppe vor Gericht. PRO ASYL und andere Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass die Bundesregierung früheren Mitarbeitenden in Afghanistan Schutz verwehre.
„Deutschland hat eine Schutzpflicht gegenüber Personen, die im deutschen Auftrag in Afghanistan tätig waren“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Lehnert. „Häufig wird suggeriert, dass es sich dabei um einen humanitären Gnadenakt handelt. Aber das stimmt nicht, wir reden hier von verfassungsrechtlichen Schutzpflichten. Denn die Verfolgung der ehemaligen Ortskräfte durch die Taliban ist Deutschland zurechenbar. Für die Kläger besteht Gefahr für Leib und Leben aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Einrichtungen.“
Im Interview spricht Lehnert über die Hintergründe.