| Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis Arbeitshilfe: Unbefristeter Aufenthalt im Aufenthaltsgesetz (Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)
Das IQ Netzwerk Niedersachsen veröffentlichte eine neue Arbeitshilfe in Form einer tabellarischen Übersicht zum unbefristeten Aufenthalt im Aufenthaltsgesetz (Stand: 6. Januar 2022).
Für Drittstaatsangehörige sieht das Aufenthaltsgesetz zwei unbefristete Aufenthaltstitel vor: die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
In der vorliegenden Arbeitshilfe sollen die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU mit ihren jeweiligen Voraussetzungen und Ausnahmemöglichkeiten in tabellarischer Form, sortiert nach den jeweiligen Rechtsgrundlagen (Paragrafen des AufenthG), dargestellt werden. Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und kann naturgemäß nicht jedes Detail berücksichtigen.
Hier geht es zur Arbeitshilfe: „Tabellarische Übersicht: Die Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts im Aufenthaltsgesetz (Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)".