| Aktuell, Mitwirkungspflichten, Afghanistan Erlass stellt klar: Beschaffung afghanischer Reisepässe unzumutbar
In einem uns jetzt erst bekannt gewordenen Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2023 wird klargestellt, dass die Beschaffung neuer afghanischer Reisepässe auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar sei. Afghanische Staatsangehörige, die nicht über einen Schutzstatus sowie einen Reiseausweis für Flüchtlinge verfügten oder bei denen die Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht komme, erfüllten ihre Passpflicht nach § 3 AufenthG auch mit einem Ausweisersatz.
Im Erlass finden sich auch Erläuterungen zur Möglichkeit der Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer für afghanische Staatsangehörige.
Den vollständigen Erlass finden Sie hier.