| Mitwirkungspflichten, Afghanistan Erlass in NRW zur Unzumutbarkeit der Beschaffung von afghanischen Reisepässen
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 19. September 2022 einen Erlass verschickt, der die Passbeschaffungspflicht für Afghan*innen betrifft. Unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Bundesinnenministeriums (BMI), in dem eine Verbalnote der afghanischen Botschaft zur Aussetzung der Neuausstellung von Pässen und Tazkiras zitiert wird, gilt nun folgende Regelung:
"Sofern Bescheinigungen über die Nichtausstellung von neuen Pässen den Antragstellern erteilt werden, sind diese für die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung heranzuziehen. In den Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und auch kein Ausnahmefall einer Passausstellung gegeben ist, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes, wie die Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises für Ausländer, zu nutzen."
Der Erlass des MKJFGFI NRW zur Unzumutbarkeit der Beschaffung von afghanischen Reisepässen steht hier zum Download bereit
Zu der Verbalnote der afghanischen Botschaft hatten wir hier einen Artikel veröffentlicht.