| Mitwirkungspflichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht: Reueerklärung bei plausibler Erklärung nicht zumutbar
Das Bundesverwaltungsgericht hat die im Oktober gefällte Entscheidung zur Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung" auf seiner Website unter BVerwG 1 C 9.21 veröffentlicht.
In der zur Entscheidung gehörigen Pressemitteilung Nr. 62/2022 vom 11. Oktober 2022 heißt es:
"Einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer darf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nicht mit der Begründung verweigert werden, er könne einen Pass seines Herkunftsstaates auf zumutbare Weise erlangen, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes an die Unterzeichnung einer "Reueerklärung" knüpft, die mit der Selbstbezichtigung einer Straftat verbunden ist, und der Ausländer plausibel darlegt, dass er die Erklärung nicht abgeben will. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden"