| Aktuell, Asylverfahren EuGH: Persönliches Gespräch in allen Mitgliedstaaten; zweiter Mitgliedstaat prüft nicht die Gefahr einer Zurückweisung
Nach einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 30.11.2023 besteht für alle Mitgliedstaaten gegenüber Asylantragstellerinnen die Pflicht zur Aushändigung des gemeinsamen Merkblatts und zur Führung eines persönlichen Gesprächs, um eine hinreichende Information zu gewährleisten. Wird in einem EU-Staat ein zweiter Asylantrag gestellt, hat dieser Staat grundsätzlich nicht zu prüfen, ob bei Rücküberstellung in einen anderen EU-Staat die Gefahr einer mittelbaren Zurückweisung besteht. Es wird davon ausgegangen, dass auch der erste EU-Staat keine Zurückweisung vornimmt, wenn Gefahr für die Asylantragstellerinnen besteht.
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