| Presseerklärungen des FRNRW Dülmen: Abschiebung aus der Psychiatrie
Pressemitteilung des Flüchtlingsrat NRW e.V. vom 31. März 2015:
Die Ausländerbehörde Coesfeld hat am 25. März den iranischen Asylsuchenden Shahab F. aus der Psychiatrie heraus nach Rumänien rücküberstellt. Der 34-Jährige war in der Woche zuvor wegen eines Suizidversuchs eingewiesen worden. Der Flüchtlingsrat NRW ist über das Vorgehen der Behörden sehr empört.
Am vergangenen Mittwoch haben Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Kreis Coesfeld einen iranischen Flüchtling aus einer psychiatrischen Klinik in Dülmen abgeholt und nach Rumänien überstellt. Der 34-Jährige war kurz zuvor wegen eines Suizidversuchs eingewiesen worden und befand sich nach Auskunft seiner Rechtsanwältin in schlechter körperlicher und psychischer Verfassung. Nun befürchtet diese, dass sich sein Gesundheitszustand in Rumänien weiter verschlechtern könnte, da dort eine angemessene medizinische Versorgung von Flüchtlingen nicht immer gewährleistet wird.
Aus Krankheitsgründen wurde Shahab F. bereits vor einiger Zeit eine Niere entfernt. Zudem leidet er unter Diabetes. Er ist daher auf regelmäßige medizinische Versorgung angewiesen. Die Versuche seiner Anwältin, die Überstellung nach Rumänien auf gerichtlichem Wege zu stoppen, scheiterten. Mittlerweile hält sich Shahab F. unter haftähnlichen Bedingungen in einem Flüchtlingslager in Rumänien auf. Von dort aus droht dem 34-Jährigen, der in seinem Heimatland als Christ verfolgt wurde, nach Abschluss seines Asylverfahrens im schlimmsten Fall die Abschiebung in den Iran.
Für Heinz Drucks vom Vorstand des Flüchtlingsrats NRW stellt das Verhalten der Behörden einen Tabubruch dar: „Die Coesfelder Ausländerbehörde hat einen suizidgefährdeten Flüchtling aus der Psychiatrie abgeholt, um ihn anschließend nach Rumänien zu verbringen. Dieses Vorgehen lässt sich nur noch als skrupellos bezeichnen“. Drucks befürchtet, dass der psychisch vorerkrankte Mann durch die Rücküberstellung weiter traumatisiert worden sein könnte. „Einen Flüchtling unter solchen Umständen nach Rumänien zu überstellen, wo ihm Haft und Mangelversorgung drohen, ist absolut verantwortungslos“.
Rechtlicher Hintergrund der Rücküberstellung ist die so genannte Dublin-III-Verordnung. Sie regelt, welcher europäische Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Da Shahab F. über Rumänien nach Deutschland eingereist war, soll er sein Asylverfahren nun in dem osteuropäischen Land durchlaufen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer gerne zur Verfügung.
gez. Antonia Kreul, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.