| Newsletter Newsletter August 2023
Liebe Leserinnen und Leser!
Am 07.08.2023 hat in NRW das neue Schuljahr begonnen. Doch nicht alle Kinder haben gleichermaßen Zugang zu Bildung, worauf wir in unserer Pressemitteilung vom 04.08.2023 hinweisen. So sehen sich insbesondere Flüchtlinge mit diversen Teilhabebarrieren konfrontiert, obwohl Bildung eine wichtige Grundlage für die (berufliche) Entwicklung darstellt und der Schulbesuch durch den Kontakt mit Gleichaltrigen maßgeblich zum Ankommen in Deutschland beitragen kann.
Kinder in NRWs Aufnahmeeinrichtungen erhalten allenfalls ein sogenanntes „schulnahes Bildungsangebot“, welches in keiner Hinsicht den regulären Schulbesuch ersetzen kann, wie wir bereits an anderer Stelle angemahnt haben.
Obwohl für Kinder und Jugendliche in NRW nach der Zuweisung zu einer Kommune die Schulpflicht gilt, müssen sie sich aufgrund fehlender Plätze in Regelschulen häufig auf lange Wartezeiten einstellen. Einem Medienbericht des Spiegel vom 26.05.2023 nach warteten zuletzt 1.800 neu zugewanderte Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz. „Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder, also auch für diejenigen mit Fluchthintergrund“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Es müssen dringend mehr Schulplätze geschaffen werden! Die Landesregierung sollte hierzu ihren Teil beitragen und etwa dem Lehrkräftemangel entgegenwirken - auch indem sie die Einstellung geflüchteter Lehrkräfte befördert, z. B. durch die Anerkennung deren beruflicher Qualifikationen.“
Auch das restriktive Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) schränkt die Bildungschancen der Schutzsuchenden ein, da dessen knapp bemessene Leistungen häufig nicht für die notwendigen Schulmaterialien oder Nachhilfeunterricht ausreichen. Auch sind diverse bildungsrelevante Posten – anders als bei Leistungen nach SGB II - nicht bei der Leistungshöhe eingerechnet. Birgit Naujoks fordert vor diesem Hintergrund auch: „CDU und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag ‚Chancengerechtigkeit für Menschen mit Einwanderungsgeschichte‘ als Ziel gesetzt. Damit das kein leeres Versprechen bleibt, muss die Landesregierung die Sozialämter anweisen, bildungsbezogene Leistungen umfassend zu gewähren. Darüber hinaus erwarten wir von der Landesregierung, dass sie sich gegenüber dem Bund für die Abschaffung des AsylbLG einsetzt. Echte Teilhabe und Chancengerechtigkeit kann es unter diesem diskriminierenden Sondergesetz niemals geben!“
In dieser Ausgabe des Newsletters berichten wir über die verstärkte Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) mit Tunesien sowie den Schwierigkeiten bei der Aufnahme gefährdeter Afghaninnen. Außerdem erhaltet Ihr Informationen über die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Deutschland, dem Kirchenasyl in NRW und den Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung in NRW.