Aufenthalts-Erlaubnis
Wenn ihr Asyl-Verfahren positiv ausgeht, erhalten Flüchtlinge eine Aufenthalts-Erlaubnis.
Auch nach Ablehnung im Asyl-Verfahren können Flüchtlinge teilweise eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen. Zum Beispiel ein Bleibe-Recht nach § 25b AufenthG.
Hier stellen wir u. a. Arbeits-Hilfen und Gerichts-Urteile zu Aufenthalts-Erlaubnissen vor.