| Aktuell, Jubiläum Ankommen statt Unterkommen: Unterbringung in NRW

Wie sich der Flüchtlingsrat NRW für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen einsetzt

 

Zum Anlass seines 40-jährigen Jubiläums beleuchtet der Flüchtlingsrat NRW e.V. im Jahr 2026 monatlich ausgewählte Themen seiner Arbeit, reflektiert die Geschichte des Vereins oder spricht mit Unterstützerinnen und Mitgliedern. In diesem Monat nimmt die Geschäftsstelle das Thema Unterbringung in den Fokus. 

 

Unterbringung ist (auch) im Asylsystem weit mehr als die Frage, wo ein Mensch schläft. Art und Lage der Unterkunft entscheiden etwa darüber, inwieweit die Bewohnerinnen ein selbstbestimmtes Leben führen können, wie viel Privatsphäre ihnen bleibt, wie leicht sie bspw. Schulen, Ärztinnen, Behörden oder (spezialisierte) Beratungsstellen erreichen und ob sie Kontakte zur örtlichen Bevölkerung knüpfen können.

Der Flüchtlingsrat NRW fordert generell einen (weitgehenden) Verzicht auf die isolierende zentrale Sammelunterbringung von Schutzsuchenden auf Landesebene. Unter den bestehenden Bedingungen setzt er sich für kleinere Landeseinrichtungen mit besserer Anbindung, bedarfsgerechter (Gesundheits-)Versorgung, umfassenden Gewaltschutzvorkehrungen und auskömmlichen Beratungs- und Unterstützungsangeboten und eine schnelle Zuweisung in die Kommunen ein. Hinsichtlich der Unterbringung in den Kommunen engagiert sich der Flüchtlingsrat NRW für ein dezentrales Wohnen in Privatwohnungen und für verbindliche Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte.

 

Landesunterbringung in Sammelunterkünften

In Nordrhein-Westfalen existiert auf Landesebene seit Ende 2017 ein dreistufiges Aufnahmesystem: Asylsuchende melden sich grundsätzlich zunächst bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum und werden – sofern es nicht zur Verteilung in ein anderes Bundesland kommt – anschließend in eine der hiesigen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEn) gebracht. Nach einem planmäßigen Aufenthalt von wenigen Wochen in der EAE, in welchem die Asyl-Anhörung stattfinden soll, geht es für die Betroffenen in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) weiter. Aus der ZUE erfolgt schließlich entweder (nach bis zu zwei Jahren) die Zuweisung in eine Kommune oder die Ausreise beziehungsweise Abschiebung. 

Der Flüchtlingsrat NRW bemängelt, dass die Unterbringung in den oftmals abgeschiedenen Landesunterkünften vielfach zu Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung führt. Flüchtlinge verlieren hier wertvolle Zeit für ihr Ankommen und ihre Integration. Seine Kritik am Landesaufnahmesystem in dessen bestehender Form und seine Forderungen nach entsprechenden Veränderungen artikuliert der Flüchtlingsrat NRW im Rahmen aktiver Öffentlichkeitsarbeit. Ein breites mediales Echo erfuhr etwa die am 15.11.2023 gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW und den Kooperationspartnern der Flüchtlingsberatung in NRW veranstaltete Landespressekonferenz unter dem Titel „Menschen würdig unterbringen!“, bei der die beteiligten Organisationen auf gravierende Missstände in der Landesaufnahme hinwiesen und die Landesregierung zur Einhaltung grundlegender Unterbringungsstandards mahnten (s. die dazugehörige Pressemitteilung vom selben Datum).  

Auch durch Lobby- und Gremienarbeit setzt sich der Flüchtlingsrat NRW gegenüber politischen Entscheidungsträgerinnen und Behörden für bessere Unterbringungsbedingungen auf Landesebene ein. Insbesondere in den Jahren 2015 ff. nahm er an vielen Arbeitstreffen und -gruppen zur Entwicklung von Eckpunkten für die Aufnahme von Schutzsuchenden, eines Beschwerdemanagements in Landeseinrichtungen, einem Konzept zur Erkennung besonderer Schutzbedarfe sowie einem Landesgewaltschutzkonzept teil. Auf gesetzgeberischer Ebene sprach er sich zuletzt in seiner Stellungnahme zur Integrationsausschuss-Anhörung am 12.03.2025 entschieden gegen den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Verlängerung der Wohnverpflichtung in der Landesaufnahme aus. Zudem ist eine Vertreterin des Flüchtlingsrats NRW Teil des Runden Tischs Beschwerdemanagement, eines im NRW-Flüchtlingsministerium angesiedelten Gremiums zu den Bedingungen in der Landesaufnahme, und begleitet mitunter die mobilen Kontrollteams der Bezirksregierungen bei deren Besuchen der Unterkünfte, um einen Eindruck von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu erhalten.

Gerade angesichts der prekären Situation in der Landesaufnahme ist ehrenamtliches Engagement für die und mit den Bewohnerinnen der Unterbringungseinrichtungen unerlässlich für die Wahrung ihrer Rechte und die Schaffung von Teilhabemöglichkeiten. Der Flüchtlingsrat NRW befördert und unterstützt diese Form der Flüchtlingssolidaritätsarbeit daher auf vielfältige Weise. Beispielsweise wirbt er mit seiner Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ (zuletzt aktualisiert im September 2025) für die Aufnahme eines entsprechenden Ehrenamts und gibt (angehenden) Engagierten Informationen zum Unterbringungssystem in NRW und zu möglichen Handlungsfeldern sowie einige Best-Practice-Modelle als Anregung an die Hand. Weitere Hintergründe, rechtliche Vorgaben, Stellungnahmen und Studien zur Landesaufnahme stellt der Flüchtlingsrat NRW auf seiner Website zur Verfügung. Darüber hinaus bündelt er in seinem Webforum „Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW“ aktuelle Medienmeldungen und Erfahrungsberichte zu den einzelnen Landesunterkünften und bietet Engagierten die Gelegenheit zu Austausch und Vernetzung. Die regelmäßigen Online-Sitzungen der AG Landesunterbringung stellen eine weitere Möglichkeit dar, Herausforderungen und Entwicklungen der ehrenamtlichen Arbeit in den Landesunterkünften zu besprechen. 

 

Dezentrale Unterbringung in den Kommunen

Die Rahmenbedingungen der kommunalen Unterbringung stellen sich in den vielen Städten und Gemeinden NRWs sehr unterschiedlich dar. Auf der Grundlage einer groß angelegten Fragenbogenerhebung im Jahr 2021 erstellte der Flüchtlingsrat NRW daher – nach einer früheren Erhebung im Jahr 2013 – ein umfassendes Lagebild zur Unterbringung auf der kommunalen Ebene. Die Ergebnisse veröffentlichte er anschaulich aufbereitet in der Broschüre „Flüchtlingsunterkünfte in NRW“ (März 2022). 

Basierend auf den Erkenntnissen aus der genannten Erhebung, auf den Berichten lokaler Initiativen und auf weiteren Informationsquellen zur Unterbringungssituation in den Kommunen erhebt der Flüchtlingsrat NRW konkrete politische Forderungen. Diese legte er etwa in dem in Kooperation mit dem Landesintegrationsrat NRW verfassten Forderungspapier „Kommunale Flüchtlingsunterbringung neu denken!“ (März 2023) dar: Es braucht eine möglichst sofortige dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen; falls/solange sich dies (noch) nicht realisieren lässt, müssen für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte verbindliche Mindeststandards gelten. Diese Forderungen griff der Flüchtlingsrat NRW nicht zuletzt auch in seinen im Vorfeld zur Kommunalwahl 2025 veröffentlichten flüchtlingspolitischen Wahlprüfsteinen auf. 

Auf seiner Website hält der Flüchtlingsrat NRW nicht nur rechtliche Hintergrundinformationen, Studien und Arbeitshilfen zur kommunalen Unterbringung bereit, sondern stellt auch ausgewählte Unterbringungskonzepte vor, an denen sich andere Städte und Gemeinden bei der (Weiter-)Entwicklung eigener Konzepte orientieren können.

Initiativen und engagierten Einzelpersonen bietet der Flüchtlingsrat NRW mit der Online-AG Kommunale Unterbringung die Möglichkeit des Austauschs und der gemeinsamen inhaltlichen Arbeit. So beschäftigten sich die Teilnehmerinnen im Jahr 2024 vertieft mit den Hausordnungen in Gemeinschaftsunterkünften und erstellten eine Muster-Hausordnung. Im Rahmen der AG tauschten sich die Teilnehmenden zudem etwa über das Thema der teilweise sehr hohen Nutzungsgebühren, die von Flüchtlingen mit eigenem Einkommen verlangt werden, aus; entsprechend hat der Flüchtlingsrat NRW auf seiner Webseite Erläuterungen zum rechtlichen Vorgehen gegen Gebührensatzungen und -bescheide eingestellt.

 

Die Befassung mit der Unterbringung von Schutzsuchenden auf Landes- und kommunaler Ebene ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Flüchtlingsrats NRW. Die Situation und die Dauer des Aufenthalts in den Sammelunterkünften stellen oftmals große Hürden für das Ankommen und die Teilhabe der Bewohnerinnen dar. Auch in Zukunft wird der Flüchtlingsrat NRW die Rahmenbedingungen der Unterbringung in NRW eingehend beobachten, mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit auf bestehende Missstände aufmerksam machen, Ehrenamtliche bei ihrem Engagement in den und um die Unterkünfte(n) unterstützen und sich gegenüber Politik und Verwaltung für eine Unterbringung einsetzen, die ein würdiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.  

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Weitere Informationen

Ehrenamts-Preis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamts-Preis möchten wir den Einsatz für Flüchtlinge von Menschen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamts-Preis.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser Übersicht zeigen wir, welche Kommunen sich bisher gegen die Bezahl-Karte für Flüchtlinge entschieden haben.

Zur Übersicht der Kommunen.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeits-Hilfe und Flyer

Argumentations-Hilfe gegen Vor-Urteile herunter-laden.

Den Flyer können Sie hier herunter-laden. Gegen die Über-Nahme der Porto-Kosten können Sie ihn bei uns bestellen. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Broschüre herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr zu Kooperations- und Fördermöglichkeiten

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Zum Webforum.

 

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