| Familienzusammenführung Familiennachzug nach NRW: Globalzustimmung des Ministeriums seit Juli 2025
Das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) hat gegenüber dem Auswärtigen Amt eine Globalzustimmung nach § 32 der Aufenthaltsverordnung erklärt, um seit dem 01.07.2025 Verfahren zum Familiennachzug zu beschleunigen. Wie aus dem auf Anfrage des Flüchtlingsrats NRW e.V. verfügbar gemachten Schreiben des MKJFGFI an das Auswärtige Amt vom 05.06.2025 hervorgeht, stimmt das Land der Visaerteilung für den Nachzug zu Angehörigen mit Hauptwohnsitz in NRW vorab pauschal zu, sofern gesetzlich weder eine Prüfung des Lebensunterhalts noch des Wohnraums vorgeschrieben ist. Dies betrifft etwa den Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen zur Personensorge, den privilegierten Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen innerhalb der Drei-Monats-Frist sowie den Elternnachzug zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Voraussetzung ist, dass die eingereichten Urkunden aus einem Staat stammen, dessen Urkundenwesen vom Auswärtigen Amt als verlässlich eingestuft wird, und keine sicherheitsrechtlichen Bedenken vorliegen.
Die dazugehörige offizielle Liste der Staaten mit verlässlichem Urkundenwesen haben wir hier für Sie verlinkt.