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AKTUALISIERTE ANWENDUNGSHINWEISE ZUM CHANCEN-AUFENTHALTSRECHT (§ 104C AUFENTHG)

 

Liebe Kollegen/Innen, liebe Interessierte,

das MKJFGFI, Referat 513, hat die aktualisierten Anwendungshinweise des BMI zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) vom 25.04.2024 mit nrw-spezifischen Ergänzungen versehen und am 15.08.2024 für verbindlich erklärt.

Hier finden Sie den Erlass nebst aktualisierten und ergänzten Anwendungshinweisen.


Freundliche Grüße,

Ihr Flüchtlingsrat NRW

 

 

 

 


Flüchtlingsrat NRW e.V.
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